Aktuelle Verordnungen für die Tanzschule:
3G im Freizeitbereich
Seit dem 4. März gilt im Freizeit- und Kulturbereich die 3G-Regel. Das heißt, es dürfen auch nicht immunisierte Personen diese Angebote mit tagesaktuellem Test in Anspruch nehmen.
Es besteht keine Maskenpflicht mehr, wir empfehlen aber während des Aufenthaltes in unserer Lounge eine Maske zu tragen.
Regelungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
Schüler:innen gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
Barbetrieb und verweilen in der Tanzschule
In der Gastronomie gilt die 3G-Regel. Dies gilt auch für die Außengastronomie. Für das To-Go-Geschäft ist kein Nachweis erforderlich.
Probestunden
Bitte rufen Sie uns bei Fragen sehr gerne unter 0221 / 936 799 11 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@stallnignierhaus.de. Wir helfen Ihnen gerne.
Das Tanzen in unserer Tanzräumen erfolgt in der Regel ohne die Eltern. Ausnahmen sind unsere Eltern-Kind-Tanzkurse, die wie bereits im Namen mit Eltern und Kind gemeinsam stattfinden.
Das Beisitzen der Eltern bei der ersten Probestunde, im Tanzsaal, ist mit Maske gestattet. Wir bieten ebenfalls Sitzmöglichkeiten vor unseren Tanzräumen an, in denen Sie sich entspannt zurück lehnen können während Ihr Kind bei uns tanzt.
Bitte treffen Sie 15 Minuten vor Kursstart ein, sodass wir sie optimal beraten können.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne.
Ihr Team der Tanzschule Stallnig-Nierhaus